Zum Inhalte springen

AGB

Was du sonst noch wissen solltest

Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden für Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet; sämtliche Bezeichnungen gelten jedoch sowohl für m/w/d.

I. Allgemeines
Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel des Coachings beziehungsweise der einzelnen Einheiten werden zwischen Anja Schwind und dem Klient gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt. Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Klienten, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Anja Schwind steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung von Anja Schwind.
Der Klient handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Begleitungseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens Anja Schwind beschränkt.
Die Beziehungs- und Sexualbegleitung ist keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung und kann diese auch nicht ersetzen. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass bei vorliegenden Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein Coachingprozess ggf. nicht sinnvoll ist. Der Klient wird Anja Schwind bei Vorliegen oder Diagnose, auch im laufenden Coachingprozess, einer Krankheit oder Medikamenteneinnahme im obigen Sinn umgehend informieren.

II. Ort
Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen Anja Schwind und dem Klienten vereinbart wird, finden die Coaching-Einheiten in den Räumlichkeiten von Anja Schwind statt. Bei Einheiten im Freien wird der Ort entsprechend bekannt gegeben und vereinbart.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Anja Schwind und dem Klienten, Coaching-Einheiten online abzuhalten. Über die Wahl des entsprechenden Mediums entscheidet Anja Schwind.

III. Honorar
Für ihre Leistungen wird Anja Schwind ein sofort fälliges Honorar in Höhe der auf der Homepage angegeben Preise (inklusive USt) pro angefangener Einheit verrechnen. Dies gilt auch für Einheiten via E-Mail oder Telefon. Eine Einheit beträgt 60 bzw. 90 Minuten. Sollte das Coaching-Ziel für die entsprechende Einheit vor Ablauf der vereinbarten Zeit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Einheit ist im Honorar enthalten. Honorare sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar nach jeder Einheit zu begleichen; Überweisung ist im Einzelfall gesondert zu vereinbaren. Es gibt keine Mindestanzahl an zu buchenden Einheiten.

IV. Terminvereinbarung und Stornobedingungen
Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Coaching-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Klient eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies Anja Schwind so früh wie möglich mitzuteilen (Absage bzw. Terminverschiebung). Die Absage kann telefonisch, per Mail oder WhatsApp erfolgen. Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das für diese Einheit vereinbarte Honorar vom Klienten zu bezahlen. Sofern Anja Schwind eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird sie im Einvernehmen mit dem Klienten einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

V. Allgemeine Bestimmungen
Für die vertragliche Beziehung zwischen Anja Schwind und dem Klienten gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart; Gerichtsstand: Wiener Neustadt.

VI. Schweigepflicht/Entbindung von der Schweigepflicht
Anja Schwind ist zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Klient Anja Schwind ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet oder Anja Schwind aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.